Dienstag, 11. Dezember 2018

Ein Gruß an die Mitarbeiter der "Nudelbude" von der 4. Tagung des 14. Landesparteitages der Partei DIE LINKE.Sachsen

Auf seiner 4. Tagung des 14. Landesparteitages haben die GenossInnen einmütig den folgenden Dringligkeitsantrag beschlossen.

"Solidarität mit den Beschäftigten der Teigwaren Riesa GmbH!

Foto: Uta Knebel

Beschluss der 4. Tagung des 14. Landesparteitages in Radebeul.
Die Geschäftsleitung der Teigwaren Riesa GmbH lehnt bisher das Angebot der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Ost, für die Verhandlung eines Entgelttarifvertrages ab. Trotz Gewinne in den letzten Jahren wollen sie keinen Tarifvertrag verhandeln.
Mit diesem Tarifvertrag würden sich die Lohnbedingungen für die Beschäftigten grundsätzlich ändern, im Besonderen auch für den Personenkreis, welcher an der Mindestlohngrenze beschäftigt ist (ca. 50 %).
Viele Beschäftigte der Firma nahmen an zwei Warnstreiks für den Abschluss eines Tarifvertrages teil.
Die Delegierten der 4. Tagung des 14. Parteitages der Partei DIE LINKE Sachsen erklären sich solidarisch mit den Beschäftigten  der Teigwaren Riesa GmbH und fordern die Geschäftsleitung auf, mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Ost, in die Verhandlung für einen Entgelttarifvertrag, welcher eine grundsätzliche Lohnerhöhung für die Beschäftigten bringt, einzutreten.
Die Solidaritätserklärung wird der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Ost, und dem Betriebsrat der Teigwaren Riesa GmbH übergeben."

Wir wünschen den Mitarbeitern der "Nudelbude" in ihrem Arbeitskampf Erfolg. Gute Arbeiter müssen auch guten Lohn erhalten!

Uta Knebel

Samstag, 17. November 2018

"Umstrittene Elternbeiträge" - Bitte um Richtigstellung



Sehr geehrter Herr Lehmann,
zu Ihrem Artikel vom Freitag möchte ich um eine Richtigstellung bitten:
Foto: Uta Knebel

Herr Näther hatte einen Antrag gestellt, die aktuellen Prozentsätze bezüglich Elternanteile zu belassen. Eines solchen Antrages bedurfte es nicht, da man mit einer Gegenstimme zum Antrag der Verwaltung genau das erreicht hätte. Nun wollte man aber mit dieser Vorgehensweise eine "Brücke" für andere Stadträte bauen.
Es wurde also "vorgespielt", dass man eine angeblich neue Variante ins Spiel bringt. Und die Verwaltung hatte in "hellseherischer" Weitsicht die dazugehörige Anlage für die Satzung auch gleich vorlagebereit. SPD und CDU spielen sich also den Ball zu.
Letztendlich wurde also nicht über den Antrag des Herrn Näther abgestimmt, sondern nur über eine neue Anlage gemäß der aktuellen Satzung.
Fazit: Ohne eine öffentliche Auseinandersetzung mit der Problematik im Vorfeld der Stadtratssitzung auch durch die Eltern, hätte es zu keinem Umdenken bei einigen Stadträten und den Verantwortlichen in der Verwaltung geführt.

Bitte stellen Sie das in Ihrer Zeitung dar. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gern dazu bereit. Vielleicht war diese Tatsache für Sie nicht erkennbar und deutlich geworden, obwohl ich bereits in der Sitzung auf die Unterschiede und Gegebenheiten aufmerksam gemacht hatte. Da Ihnen dann aber immer die Unterlagen nicht vorliegen, können Sie es schlecht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Knebel

Donnerstag, 18. Oktober 2018

Straßenbaubeitragssatzung ist überholt

Beschlussantrag

Der Stadtrat hebt die Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 24. Oktober 2007 - Straßenbaubeitragssatzung - in der Fassung der 1. Änderung vom 8. Juni 2015 mit sofortiger Wirkung auf.

Begründung:

  • Die Straßenbaubeitragssatzung wird seit Jahren durch Teile des Stadtrates kritisch gesehen. Einerseits entsteht die Frage, wofür Grundsteuer gezahlt wird, wenn dann Maßnahmen zur guten Erreichbarkeit der Grundstücke durch die Anlieger nochmals gezahlt werden müssen.
  • Weiterhin nutzen diese Straßen auch Dritte, die nicht beteiligt werden. Die ursprüngliche Straßenbaubeitragssatzung führte in den Jahren vor 2015 dazu, dass kaum Anliegerstraßen saniert wurden, da sich die Mehrheit der Anwohner dagegen aussprachen. Dem Zustand der Straßen war das nicht zuträglich. 
  • Mit der Änderung 2015 wurde die Satzung auch dahingehend geändert, dass der Stadtrat auch gegen ein Votum der Anlieger beschließen kann, dass Straßenbaumaßnahmen durchzuführen sind. Trotz dieser Möglichkeit finden sich im Haushaltsplan kaum Kosten für die Sanierung von Straßen und Fußwegen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Aufhebung dieser Satzung für den Haushalt der Stadt aktuell und mittelfristig ohne Bedeutung und Auswirkung.

Wenn allerdings solche Maßnahmen kaum im Fokus der Planung durch die Verwaltung stehen, kann hier ein Instandhaltungsrückstau entstehen. Dieser darf dann nicht mit erhöhten Kosten den Bürgern zur Last gelegt werden.

Die bislang vorgebrachte Begründung, dass das Land für die mögliche Förderung solcher Maßnahmen auf das Vorhandensein einer solchen Satzung abstellt, sollte keine Begründung sein, an der Satzung festzuhalten. Zumal das in anderen Kommunen auch keine Rolle spielt.
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Uta Knebel
Fraktionsvorsitzende

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