Freitag, 20. November 2020

Erklärung zur Abstimmung von MdB Dr. André Hahn

Erklärung zur Abstimmung von MdB Dr. André Hahn, stellv. Vorsitzender und sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, im Bundestag am 18.11.2020 zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz

André Hahn in Riesa - Foto U. Knebel

    

Ich habe gegen den Entwurf der Koalition für ein Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf Drucksache 19/23944 gestimmt und möchte dies mit nachfolgender Erklärung auch begründen.

Die Existenz des COVID-19-Virus in Deutschland und auch weltweit kann nicht ernsthaft bestritten werden. Es verbreitet sich seit Anfang dieses Jahres mehr oder weniger schnell in allen Regionen unserer Erde. Wir wissen leider noch zu wenig über das Virus und wie man es am wirksamsten bekämpfen kann; insofern sind auch Fehler unvermeidlich.

Die Bekämpfung der Corona-Epidemie macht ohne Zweifel schwierige Abwägungen notwendig. Die Zahl der Neuinfektionen steigt, Gesundheitssysteme sind vor allem bei Infizierten mit schwerem Krankheitsverlauf zunehmend überfordert. Deswegen habe ich auch eine Vielzahl von Entscheidungen der Bundesregierung, der Sächsischen Landesregierung und des Landrates in meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in den vergangenen Monaten im Kern mitgetragen. Inzwischen stellen sich allerdings zunehmend Fragen, ob die jüngsten Maßnahmen tatsächlich wirksam, noch angemessen und vor allem verhältnismäßig sind.

Bei aller Notwendigkeit, die Epidemie durch staatlich verordnete Eingriffe in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben sowie durch die Beschneidung persönlicher Freiheitsrechte einzudämmen, müssen dabei rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien immer gewahrt werden. Dazu habe ich im Bundestag mehrfach gesprochen; ich verweise u.a. auf meine Reden am 5. November sowie am 13. März und am 23. April dieses Jahres.

Über die wirklich notwendigen, vor allem natürlich wirksamen Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus brauchen wir den konstruktiven Meinungsstreit in der gesamten Gesellschaft und nicht nur zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder hinter verschlossenen Türen. Massive Grundrechtseinschränkungen - wie sie derzeit stattfinden - bedürfen einer umfassenden öffentlichen Debatte und dürfen letztlich nur durch die gewählten Parlamente, also den Deutschen Bundestag und die Landtage entschieden werden und nicht durch ein informelles Gremium, für das es keine gesetzliche oder gar verfassungsmäßige Grundlage gibt.

Das Letztentscheidungsrecht des Parlaments müsste aus meiner Sicht auch für das von der CDU/CSU/SPD-Koalition eingebrachte „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gelten. Doch davon kann keine Rede sein.

Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfes am 6. November folgten in einer von der Koalition erzwungenen, völlig inakzeptabler Eile eine öffentliche Anhörung am 12. November sowie Sondersitzungen diverser Ausschüsse am 16. November, bevor heute über das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag und anschließend gleich auch im Bundesrat abgestimmt wird.

Dieses Gesetz führt leider nicht dazu – obwohl zunehmend von Gerichten gefordert – die coronabedingten Einschränkungen auf eine klare gesetzliche Grundlage zu führen. Vielmehr werden die weitgehenden Befugnisse des Bundesgesundheitsministers fortgeschrieben.      Da die Maßnahmen und ihre Voraussetzungen weiter unbestimmt bleiben, liegt die Entscheidungsmacht auch künftig nahezu komplett bei der Regierung, das Parlament bleibt auch nach diesem Gesetzentwurf außen vor. Das ist völlig inakzeptabel!

Als sportpolitischer Sprecher meiner Fraktion erlebe ich zum Beispiel, wie massiv in den Breiten-, aber auch Profi- und Spitzensport durch die Regierungen von Bund und Ländern eingegriffen wird, ohne den fachlichen Rat der Sportverbände und -organisationen sowie insbesondere des Sportausschusses des Bundestags angemessen einzubeziehen. Die Regierungen haben in zum Teil nicht nachvollziehbarer Weise das Treiben von Sport und die Durchführung von Sportveranstaltungen ohne erkennbare Abwägung beschränkt oder gar komplett verboten und können das mit dem Gesetz, das heute mit den Stimmen der Koalition beschlossen wurde, auch künftig weitgehend ungehindert tun.

Zu den “besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019”, zu denen der Bundestag das Bundesgesundheitsministerium mit diesem Gesetz ermächtigt, gehört im § 28a unter Punkt 8 die “Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung.” Mein Antrag im Sportausschuss am 16.11., diesen Satz zu ergänzen mit den Worten: “nach vorheriger Zustimmung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages” wurde von Union und SPD ebenso abgelehnt wie mein Kompromissantrag “nach vorheriger Beteiligung des Sportausschusses.” Hier wurde wieder einmal deutlich, dass die die Regierung tragende Mehrheit des Parlaments nach wie vor nicht bereit ist, sich an der konkreten Ausgestaltung von notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie zu beteiligen und dafür dann auch Verantwortung zu übernehmen.

Das sind einige der Gründe, die mich bewogen haben, bei diesem Gesetzentwurf mit Nein zu votieren.

 

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