Dienstag, 27. März 2018

Wohnsitzauflage bis zu 3 Jahren - was soll das bringen?




Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund einer angedachten Regelung in Sachsen.

In dem Moment der Bewilligung eines Antrages geht es darum, dass sich die Menschen auf einen längeren Aufenthalt einstellen können. In dem Fall geht es für diese Menschen darum, für sich und vielleicht auch Ihre Familien an einer Zukunft zu „bauen“. Sie wollen in vielen Fällen eben gerade ein selbstbestimmtes Leben aufbauen, ohne soziale Zuwendungen wie z.B. Hartz IV. Und wo können sie das am besten? Natürlich da, wo sie Arbeit finden und sozialen Rückhalt, wie zum Beispiel in den eigenen Familien, die in Deutschland vielleicht in Dortmund leben und nicht gerade in Sachsen. Offensichtlich entscheiden sich darum auch diese Menschen gegen Sachsen.
Warum entscheiden sich auch viele junge Sachsen und Sächsinnen wegzugehen? Die selben Motive werden Sie bei den Menschen, deren Asylantrag bewilligt ist, finden. Und das können Sie mit einer Auflage für ein Jahr nicht verhindern. Ich befürchte eher, dass hier Auflagen in ein Gesetz gegossen werden sollen, die am Leben vorbei gehen. Diese finanziellen Mittel verpuffen. Ein Gesetz, dass Kommunen und Unternehmen in die Lage versetzt, solchen Menschen eine integrative und berufliche Alternative zu geben, wäre aus meiner Sicht zielführender. 

Wir müssen Bedingungen in unserer Region schaffen, die alle Menschen dazu bringen hier bleiben zu wollen bzw. hier her zurück zu kommen. Das sind gute Bedingungen bei Einkommensverhältnissen und eine gute Infrastruktur, wie z.B. gute Arbeit,  Kitas, Schulen, guter Nahverkehr, gute ärztliche Versorgung, kulturelle und sportliche Einrichtungen . Wo solche guten Bedingungen vorkommen, ist Solidarität Integration auch möglich.


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