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Verwaltungsgericht hebt Auflagen des Landratsamts Meißen auf – Demonstration darf zur “Deutschen Stimme” ziehen (VVN/BdA)
Die Demonstration ” Deutsche Stimme verstummen lassen” darf in Hör-und Sichtweite des Sitzes “Der Deutschen Stimme” der NPD in der Geschwister-Scholl-Straße stattfinden. Damit gab das Verwaltungsgericht Dresden der Beschwerde des Anmelders der Demonstration recht. Das Landratsamt hatte zuvor die Auflage erlassen, dass die Abschlusskundgebung in etwa 1 Kilometer Entfernung stattfinden dürfe. Begründet hatte sie dies kurz und knapp mit “Brandschutz”.
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