In der letzten Stadtratssitzung sollte der Stadtrat ohne Vorberatung den Unternehmenszweck der Wohnungsgesellschaft Riesa mbH neu beschließen. Das sollte nur der erste Schritt sein. Weitere Gesellschafterbeschlüsse sollen folgen. Notwendig machen sich die Änderungen infolge der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung, die seit dem 1. Januar 2014 gilt.
Die Gesellschafterverträge hätten bis zum 31. Dezember 2017 angepasst werden müssen.
Wegen der Prüfungen in den städtischen Gesellschaften und deren Töchter in Riesa seitens des Sächsischen Rechnungshofes im Jahr 2018, wurden die Änderungen ausgesetzt.
Der Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes liegt seit Sommer 2019 den Stadträten vor und am 19. Oktober 2019 fand eine Klausurtagung zu den Prüfungsergebnissen in Riesa statt. Seit dem wurde zwer seitens der Stadträte angefragt, wann die Gesellschafterverträge auf den Tisch kommen, aber sonst passierte nicht viel.
Am 20. Oktober 2020, nach einem Jahr, liegt den Stadträten nur der Entwurf für die Wohnungsgesellschaft Riesa mbH vor. Für die anderen Gesellschaften liegen noch keine Entwürfe vor.
Es fehlen zu allen Verträgen die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Somit kann ein Stadtrat noch nicht mal erkennen, ob die vorgelegten Entwürfe den Vorgaben der Rechtsaufsicht entsprechen. Das erschwert die Beschlussfassung. Die Fragen aus dem umfangreichen Prüfbericht des Rechnungshofes sind zum Teil noch offen bzw. wurden seitens der Verwaltung verbale Aussagen getroffen hat, die wenig mit Fakten untersetzt worden.
Auf die Dauer und Qualität der Lösungsfindung können wir gespannt sein. Wir werden an dieser Stelle berichten.
Wir werden weiter berichten.
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