Foto: U. Knebel |
Mit Schreiben vom 17. Juli 2020 hat sich die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa an die Rechtsaufsicht gewandt und gleichzeitig die Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. Hier für Sie der Wortlaut und das Ziel unserer Bestrebungen.
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender
der WGR mbH Marco Müller,
anbei unser Anschreiben an das Rechts- und Kommunalamt zu Ihrer
Verfügung.
Aus unserer Sicht weißt der Beschluss BV/056/2020 mehrere Mängel
und Verstöße gegen die SächsGemO auf.
Das Ziel unseres Handelns ist schnelle Schaffung von
Rechtssicherheit und Abwendung möglichen finanzellen Schadens von
der Stadt, seiner Gesellschaft und in erster Linie den Kindern der
Grundschulen.
Bitte infromieren Sie die Geschäftsleitung der WGR mbH, die
Aufsichtsratsmitglieder und den Christlichen Schulverein von
unserem Vorgehen. Bis zur Klärung sollte keine Beauftragung seitens
der Geschäftsführung der WGR mbH erfolgen.
Im Nachgang an die Stadtratssitzung ist uns aufgefallen, dass das
Schreiben wegen des Werner Heisenberg Gymnasiums nicht vorgelegen
hat, wie zugesagt.
Weiterhin wollen Sie uns bitte das Schreiben der Absage für die
Födermittel Schulzentrum Weida zur Verfügung stellen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Knebel"
"Landratsamt Meißen
Rechtsaufsicht
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
Riesa,
den 17. Juli 2020
Antrag auf rechtsaufsichtliches Einschreiten
Einspruch zum Stadtratsbeschluss BV/056/2020
Einbringung des Grundstückes in Riesa, Schillerstraße 11, in das
Vermögen der Wohnungsgesellschaft Riesa mbH wegen Nichtbeachtung Befangenheit
und fehlende Darstellung der Auswirkungen auf die WGR mbH
Sehr geehrter Herr Engelhard,
anbei erhalten Sie zu Ihrer Verfügung:
·
den Beschlussantrag BV/056/2020
·
ein Schreiben des Vorstandes Christlicher
Schulverein Riesa e.V. vom 8.04.2020
·
Manuskript unseres Redebeitrages zur Vorlage
In der Stadtratssitzung am 15. Juli 2020 wurde über diesen
Beschlussantrag abgestimmt.
Aus unserer Sicht, fehlt dem Antrag die umfassende Information zur
finanziellen Auswirkung auf den Konzern Stadt Riesa und die mögliche
Schulstandortentwicklung in der Stadt Riesa.
Wir hatten bereits im Vorfeld eine wirtschaftliche Bewertung
der Übertagung eingefordert und den Nachweis möglicher Vor- und Nachteile
erfahren wollen. Leider hat die Verwaltung uns keine wertemäßig untersetzte wirtschaftliche
Betrachtung zur Verfügung gestellt. Ergibt sich die Frage, ob eine Übertagung
nicht zum Nachteil der Stadt erfolgt? Wir bitten Sie, dies zu prüfen.
Der Beschlussantrag sagt nichts über die weitere Verwendung des
Gebäudes auf dem Grundstück aus. Nun wird das Schulgebäude und die Turnhalle
durch den Christlichen Schulverein als Grundschule benutzt. Letztlich wird durch
diesen Freien Träger ein öffentliches Bedürfnis mit gedeckt. Aus dem
Sachvortrag geht hervor, dass die Schule weiter betrieben werden, der Zweck also
erhalten bleiben soll. Reicht das aus, oder der Zweck in den Beschluss
einfließen müssen?
Das vorhandene Schulgebäude auf dem zu übertagenden Grundstück ist
für eine zweizügige Grundschule zu groß. Kann dieser Fakt eine mögliche
Förderung nachteilig beeinflussen? Wenn ja, in welcher Größe. Eine
überdimensionierte Grundschule in freier Trägerschaft hat Einfluss auf die
Schulstandortentwicklung der gesamten Schullandschaft, kann also zum Nachteil
öffentlicher Schulen beitragen. Schon aus diesem Grund haben wir in der Sitzung
den Antrag auf Zurückweisung der Beschlussvorlage in die Ausschüsse gestellt,
um diese und weitere Fragen zu klären. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dann haben wir den Antrag gestellt: „Die Übertagung erfolgt unter dem
Vorbehalt, dass sich die Förderung auf die Gesamtmaßnahme bezieht und die
Zweizügigkeit der Schule erhalten bleibt. Die Maßnahme darf nur unter
Einhaltung der Wirtschaftlichkeit durch den Aufsichtsrat bestätigt werden.“
Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Oberbürgermeister führte
aus, dass es kein Interesse an einer Rückübertragung gibt. Die Sanierung der
Schule soll unter allen Umständen durch die WGR mbH realisiert werden.
Das erweckt den Eindruck, dass auch eine Sanierung stattfinden
könnte, die keinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten folgt. Aus unserer Sicht widerspricht
diese Vorgehensweise den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen. Wir bitten,
dies zu prüfen.
An der Beratung und Beschlussfassung hat das Vorstandsmitglied des
Christlichen Schulvereins, Herr Michael Herold teilgenommen. Nun liegt die
Übertragung des Grundstückes im Interesse dieses Vereines, wie mit Schreiben
vom 8. April 2020 aufgezeigt. Durch den Grundstücksübergang ist der neue
Vermieter die WGR mbH und somit direkter Vertragspartner des Christlichen
Schulvereines. Also steht dieser Beschluss im direkten Zusammenhang und Wirken
des Vereins. Aus unserer Sicht hätte Herr Herold sich als befangen melden
müssen. Wir haben die Frage nach der möglichen Befangenheit im Stadtrat
gestellt und Herr Herold hat dazu selbst Stellung bezogen, dass nicht befangen
wäre. Er selbst ist aber in anderer Eigenschaft, nämlich als Mitglied des
Vorstandes mit Schreiben vom 8. April 2020 an die WGR mbH mit der Bitte
herangetreten, dass die WGR mbH das Grundstück übernehmen soll. Aus dem Schreiben geht hervor, dass der
Verein eine monatliche Miete von ca. 10 TEuro zahlen kann. Nun liegt uns aber
keine Berechnung vor, ob diese Miete kostendeckend sein würde. Wir
wissen also nicht, ob dieser Beschluss zum Nachteil oder Vorteil der WGR mbH
bzw. des Vereins sein wird. Sollten keine Fördermittel fließen, besteht die
Möglichkeit, dass die Mietzahlung nicht reichen wird. Dies ist bitte zu prüfen.
Letztlich haben wir noch das Problem, dass im aktuellen Gesellschaftsvertrag,
diese Aufgabe der Gesellschaft nicht zugeschrieben wird. Wir sind mit der
Aktualisierung des Gesellschaftszwecks in den städtischen Gesellschaften nicht
weitergekommen, weil nach Aussagen von Herrn Oberbürgermeister Müller die
Unterlagen von der Rechtsaufsicht noch nicht da sind. Sind vielleicht in diesem
Zug diesbezüglich (Schulbau) bei der WGR mbH vorgesehen?
Vielen Dank für die Bearbeitung und Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Knebel
Fraktionsvorsitzende
DIE LINKE im Riesaer Stadtrat"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen