Freitag, 17. Juli 2020

Antrag auf rechtsaufsichtliches Einschreiten


Foto: U. Knebel
Mit Schreiben vom 17. Juli 2020 hat sich die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa an die Rechtsaufsicht gewandt und gleichzeitig die Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. Hier für Sie der Wortlaut und das Ziel unserer Bestrebungen.


"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der WGR mbH Marco Müller,

anbei unser Anschreiben an das Rechts- und Kommunalamt zu Ihrer Verfügung.
Aus unserer Sicht weißt der Beschluss BV/056/2020 mehrere Mängel und Verstöße gegen die SächsGemO auf.

Das Ziel unseres Handelns ist schnelle Schaffung von Rechtssicherheit und Abwendung möglichen finanzellen Schadens von der Stadt, seiner Gesellschaft und in erster Linie den Kindern der Grundschulen.

Bitte infromieren Sie die Geschäftsleitung der WGR mbH, die Aufsichtsratsmitglieder und den Christlichen Schulverein von unserem Vorgehen. Bis zur Klärung sollte keine Beauftragung seitens der Geschäftsführung der WGR mbH erfolgen.

Im Nachgang an die Stadtratssitzung ist uns aufgefallen, dass das Schreiben wegen des Werner Heisenberg Gymnasiums nicht vorgelegen hat, wie zugesagt.
Weiterhin wollen Sie uns bitte das Schreiben der Absage für die Födermittel Schulzentrum Weida zur Verfügung stellen.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Knebel"



"Landratsamt Meißen
Rechtsaufsicht
Brauhausstraße 21

01662 Meißen
                                                                                                                          Riesa, den 17. Juli 2020

Antrag auf rechtsaufsichtliches Einschreiten
Einspruch zum Stadtratsbeschluss BV/056/2020
Einbringung des Grundstückes in Riesa, Schillerstraße 11, in das Vermögen der Wohnungsgesellschaft Riesa mbH wegen Nichtbeachtung Befangenheit und fehlende Darstellung der Auswirkungen auf die WGR mbH

Sehr geehrter Herr Engelhard,

anbei erhalten Sie zu Ihrer Verfügung:
·         den Beschlussantrag BV/056/2020
·         ein Schreiben des Vorstandes Christlicher Schulverein Riesa e.V. vom 8.04.2020
·         Manuskript unseres Redebeitrages zur Vorlage

In der Stadtratssitzung am 15. Juli 2020 wurde über diesen Beschlussantrag abgestimmt.
Aus unserer Sicht, fehlt dem Antrag die umfassende Information zur finanziellen Auswirkung auf den Konzern Stadt Riesa und die mögliche Schulstandortentwicklung in der Stadt Riesa.

Wir hatten bereits im Vorfeld eine wirtschaftliche Bewertung der Übertagung eingefordert und den Nachweis möglicher Vor- und Nachteile erfahren wollen. Leider hat die Verwaltung uns keine wertemäßig untersetzte wirtschaftliche Betrachtung zur Verfügung gestellt. Ergibt sich die Frage, ob eine Übertagung nicht zum Nachteil der Stadt erfolgt? Wir bitten Sie, dies zu prüfen.

Der Beschlussantrag sagt nichts über die weitere Verwendung des Gebäudes auf dem Grundstück aus. Nun wird das Schulgebäude und die Turnhalle durch den Christlichen Schulverein als Grundschule benutzt. Letztlich wird durch diesen Freien Träger ein öffentliches Bedürfnis mit gedeckt. Aus dem Sachvortrag geht hervor, dass die Schule weiter betrieben werden, der Zweck also erhalten bleiben soll. Reicht das aus, oder der Zweck in den Beschluss einfließen müssen?

Das vorhandene Schulgebäude auf dem zu übertagenden Grundstück ist für eine zweizügige Grundschule zu groß. Kann dieser Fakt eine mögliche Förderung nachteilig beeinflussen? Wenn ja, in welcher Größe. Eine überdimensionierte Grundschule in freier Trägerschaft hat Einfluss auf die Schulstandortentwicklung der gesamten Schullandschaft, kann also zum Nachteil öffentlicher Schulen beitragen. Schon aus diesem Grund haben wir in der Sitzung den Antrag auf Zurückweisung der Beschlussvorlage in die Ausschüsse gestellt, um diese und weitere Fragen zu klären. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt. Dann haben wir den Antrag gestellt: „Die Übertagung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sich die Förderung auf die Gesamtmaßnahme bezieht und die Zweizügigkeit der Schule erhalten bleibt. Die Maßnahme darf nur unter Einhaltung der Wirtschaftlichkeit durch den Aufsichtsrat bestätigt werden.“ Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Oberbürgermeister führte aus, dass es kein Interesse an einer Rückübertragung gibt. Die Sanierung der Schule soll unter allen Umständen durch die WGR mbH realisiert werden.
Das erweckt den Eindruck, dass auch eine Sanierung stattfinden könnte, die keinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten folgt. Aus unserer Sicht widerspricht diese Vorgehensweise den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen. Wir bitten, dies zu prüfen.

An der Beratung und Beschlussfassung hat das Vorstandsmitglied des Christlichen Schulvereins, Herr Michael Herold teilgenommen. Nun liegt die Übertragung des Grundstückes im Interesse dieses Vereines, wie mit Schreiben vom 8. April 2020 aufgezeigt. Durch den Grundstücksübergang ist der neue Vermieter die WGR mbH und somit direkter Vertragspartner des Christlichen Schulvereines. Also steht dieser Beschluss im direkten Zusammenhang und Wirken des Vereins. Aus unserer Sicht hätte Herr Herold sich als befangen melden müssen. Wir haben die Frage nach der möglichen Befangenheit im Stadtrat gestellt und Herr Herold hat dazu selbst Stellung bezogen, dass nicht befangen wäre. Er selbst ist aber in anderer Eigenschaft, nämlich als Mitglied des Vorstandes mit Schreiben vom 8. April 2020 an die WGR mbH mit der Bitte herangetreten, dass die WGR mbH das Grundstück übernehmen soll.  Aus dem Schreiben geht hervor, dass der Verein eine monatliche Miete von ca. 10 TEuro zahlen kann. Nun liegt uns aber keine Berechnung vor, ob diese Miete kostendeckend sein würde. Wir wissen also nicht, ob dieser Beschluss zum Nachteil oder Vorteil der WGR mbH bzw. des Vereins sein wird. Sollten keine Fördermittel fließen, besteht die Möglichkeit, dass die Mietzahlung nicht reichen wird. Dies ist bitte zu prüfen.

Letztlich haben wir noch das Problem, dass im aktuellen Gesellschaftsvertrag, diese Aufgabe der Gesellschaft nicht zugeschrieben wird. Wir sind mit der Aktualisierung des Gesellschaftszwecks in den städtischen Gesellschaften nicht weitergekommen, weil nach Aussagen von Herrn Oberbürgermeister Müller die Unterlagen von der Rechtsaufsicht noch nicht da sind. Sind vielleicht in diesem Zug diesbezüglich (Schulbau) bei der WGR mbH vorgesehen?

Vielen Dank für die Bearbeitung und Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Knebel
Fraktionsvorsitzende
DIE LINKE im Riesaer Stadtrat"

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