Sehr geehrter Herr Lehmann,
zu Ihrem Artikel vom 27. September 2019 auf der Seite 9
möchte ich folgende Anmerkungen machen.
Foto Uta Knebel |
"Die Handwerkskammer habe am Montag mitgeteilt, dass
sie Bedenken habe, was den Verkauf angehe - und ihre zuvor erteilte Zustimmung
widerrufen."
Leider hat Herr Müller nicht mitgeteilt, dass die erste
Zusage bereits Einschränkungen vorsah.
"Soweit sich die Tätigkeiten der RDL auch künftig
auf den Unternehmensgegenstand der WGR beschränken, bestehen somit unsererseits
keine Einwände gegen das Vorhaben."
Und eben diese Einschränkungen warfen bei uns Fragen auf,
die sich als berechtigt erweisen.
Wenn ausschließlich der Unternehmensgegenstand der WGR
bedient werden soll, warum kauft dann nicht die WGR die Firma? Ist ein Kauf
überhaupt notwenig?
Warum also soll die RDL, eine Tochter der WGR die Firma
kaufen? Liegt das in ihrer Stellung "am Mark" begründet?
Die RDL ist nicht nur Auftragnehmer gegenüber der WGR. Sie
erfüllt ihren gesellschaftlichen Zweck auch gegenüber fremden Dritten. Sie ist
also am Markt tätig.
Leider ist uns das vollumfängliche Anschreiben unserer
Verwaltung an die Handwerkskammer aus dem Sommer nicht bekannt. Es scheint aber
so, dass die getätigten Aussagen in dieser schriftlichen Anfrage an die Kammer
nicht vollumfänglich waren. Meiner Bitte vom 17. September 2019, uns die
schriftliche Anfrage vorzulegen, ist der Oberbürgermeister und
Aufsichtsratsvorsitzende nicht nachgekommen. Somit kennen wir den Bezug der
Handwerkskammer nicht.
Das Schreiben der Handwerkskammer vom Montag wurde den
Stadträten durch die Verwaltung ebenfalls nicht vorgelegt, dass wir auch nicht
prüfen können, was die neuen Erkenntnisse sein sollen. Warum?
"Ich hoffe, dass die Firma mit ihren Fachkräften
nicht ersatzlos vom Markt verschwindet und sich der hohe Bedarf an
Handwerkerleistungen dadurch auf noch weniger Anbieter reduziert."
wird der Oberbürgermeister Marko Müller zitiert. Aber genau das sollte doch
passieren, wenn die RDL die Firma gekauft hätte. Die Firma hätte es am Markt
nicht mehr gegeben. Die Fachkräfte wären in einer Gesellschaft angestellt und
ausschließlich in dieser Tätigkeiten für die Geschäftsfelder der WGR ausführen
sollen, so Geschäftsführer Herr Roland Ledwa. Investitionen wären durch die WGR
also nicht mehr ausgeschrieben worden? Die Leistungen hätte gleich die RDL
beauftrag bekommen? Oder hätte bei Ausschreibungen dann immer die RDL den
Zuschlag erhalten? Wie war das noch mal mit Markt und Wettbewerb? Und welche
Auswirkungen hätte das für den privaten Kunden? Er müsste noch tiefer in die
Tasche greifen - wenig Angebot hoher Preis. Und das organisiert durch einen Stadtratsbeschluss? Setzen wir
uns so für das Wohl unserer Gemeinde und deren Menschen ein?
Oder wollte man letztlich doch an den Markt? Aber genau das
untersagt die SächsGemO!
Ihre Darstellung "Der Geschäftsführer widerspricht
dieser Darstellung", dass die RDL auch am Markt agiert, ist zu
hinterfragen. Die RDL agiert gegenüber Dritten und ist eben im Bereich
Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste und Grünflächenpflege sowie
Wohneigentumsverwaltung eine Firma, wie zahlreiche andere am Markt. Mit diesen
steht sie im Wettbewerb. Es gibt Verträge mit Dritten und nicht nur mit WGR, deren Töchter und der WGN. Auch dort
könnten in Zukunft die Elektrikerleistungen angeboten werden. Damit können die Einschränkungen der
Handwerkskammer nicht eingehalten werden.
Die Behauptung, dass nunmehr die Mieten steigen werden,
ist mit Fakten zu unterlegen. Nach dem Mietrecht haben eben Reparaturen und
Instandsetzungen nicht auf die Miete umlagefähig. Der Modernisierungsanteil bei
Umbauten ist für Elt-Anlagen erst möglich, wenn über den normalen Standart
gebaut werden würde. Das ist sehr schwierig nachzuweisen. Hier soll wieder das
Geschäft mit der Angst gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Knebel
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