Donnerstag, 18. Oktober 2018

Straßenbaubeitragssatzung ist überholt

Beschlussantrag

Der Stadtrat hebt die Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 24. Oktober 2007 - Straßenbaubeitragssatzung - in der Fassung der 1. Änderung vom 8. Juni 2015 mit sofortiger Wirkung auf.

Begründung:

  • Die Straßenbaubeitragssatzung wird seit Jahren durch Teile des Stadtrates kritisch gesehen. Einerseits entsteht die Frage, wofür Grundsteuer gezahlt wird, wenn dann Maßnahmen zur guten Erreichbarkeit der Grundstücke durch die Anlieger nochmals gezahlt werden müssen.
  • Weiterhin nutzen diese Straßen auch Dritte, die nicht beteiligt werden. Die ursprüngliche Straßenbaubeitragssatzung führte in den Jahren vor 2015 dazu, dass kaum Anliegerstraßen saniert wurden, da sich die Mehrheit der Anwohner dagegen aussprachen. Dem Zustand der Straßen war das nicht zuträglich. 
  • Mit der Änderung 2015 wurde die Satzung auch dahingehend geändert, dass der Stadtrat auch gegen ein Votum der Anlieger beschließen kann, dass Straßenbaumaßnahmen durchzuführen sind. Trotz dieser Möglichkeit finden sich im Haushaltsplan kaum Kosten für die Sanierung von Straßen und Fußwegen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Aufhebung dieser Satzung für den Haushalt der Stadt aktuell und mittelfristig ohne Bedeutung und Auswirkung.

Wenn allerdings solche Maßnahmen kaum im Fokus der Planung durch die Verwaltung stehen, kann hier ein Instandhaltungsrückstau entstehen. Dieser darf dann nicht mit erhöhten Kosten den Bürgern zur Last gelegt werden.

Die bislang vorgebrachte Begründung, dass das Land für die mögliche Förderung solcher Maßnahmen auf das Vorhandensein einer solchen Satzung abstellt, sollte keine Begründung sein, an der Satzung festzuhalten. Zumal das in anderen Kommunen auch keine Rolle spielt.
---
Uta Knebel
Fraktionsvorsitzende

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Unsere beliebtesten Beiträge seit Blog-Beginn