Dienstag, 27. März 2018

Wohnsitzauflage bis zu 3 Jahren - was soll das bringen?




Diese Frage stellt sich vor dem Hintergrund einer angedachten Regelung in Sachsen.

In dem Moment der Bewilligung eines Antrages geht es darum, dass sich die Menschen auf einen längeren Aufenthalt einstellen können. In dem Fall geht es für diese Menschen darum, für sich und vielleicht auch Ihre Familien an einer Zukunft zu „bauen“. Sie wollen in vielen Fällen eben gerade ein selbstbestimmtes Leben aufbauen, ohne soziale Zuwendungen wie z.B. Hartz IV. Und wo können sie das am besten? Natürlich da, wo sie Arbeit finden und sozialen Rückhalt, wie zum Beispiel in den eigenen Familien, die in Deutschland vielleicht in Dortmund leben und nicht gerade in Sachsen. Offensichtlich entscheiden sich darum auch diese Menschen gegen Sachsen.
Warum entscheiden sich auch viele junge Sachsen und Sächsinnen wegzugehen? Die selben Motive werden Sie bei den Menschen, deren Asylantrag bewilligt ist, finden. Und das können Sie mit einer Auflage für ein Jahr nicht verhindern. Ich befürchte eher, dass hier Auflagen in ein Gesetz gegossen werden sollen, die am Leben vorbei gehen. Diese finanziellen Mittel verpuffen. Ein Gesetz, dass Kommunen und Unternehmen in die Lage versetzt, solchen Menschen eine integrative und berufliche Alternative zu geben, wäre aus meiner Sicht zielführender. 

Wir müssen Bedingungen in unserer Region schaffen, die alle Menschen dazu bringen hier bleiben zu wollen bzw. hier her zurück zu kommen. Das sind gute Bedingungen bei Einkommensverhältnissen und eine gute Infrastruktur, wie z.B. gute Arbeit,  Kitas, Schulen, guter Nahverkehr, gute ärztliche Versorgung, kulturelle und sportliche Einrichtungen . Wo solche guten Bedingungen vorkommen, ist Solidarität Integration auch möglich.


Donnerstag, 15. März 2018

Bericht aus dem Stadtrat am 14. März 2018

Auf der Tagesordnung standen auch zwei Anträge unserer Fraktion:
Foto: U. Knebel

Beibehaltung der jährlichen Haushaltsbeschlussfassung und ein Prüfauftrag an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Riesa.

Beide wurden mehrheitlich abgelehnt.

Dabei ging es beim Beschlussantrag für die jährliche Haushaltaufstellung noch knapper zu: 11 zu 13!
Die Mehrheit der Stadträte will sich demnach nur noch aller zwei Jahre mit einer Festlegung für den Haushalt  beschäftigen. Das heißt auch für uns zwei Jahre im Voraus im Blick haben. In einer Ehrenamtlichen Tätigkeit bedeutet das eine besondere Herausforderung. Nun auch der werden wir uns stellen.

Beim Prüfauftrag ging es darum, dass erst seit 2015 Rückstellungen für mögliche Rückbaumaßnahmen vorgenommen worden. Lagen diese bei 364 TEURO in 2015 stiegen sie auf 4.126 TEURO in 2016. Im Jahr 2014 gab es solche Rückstellungen noch gar nicht, obwohl es das Gesetz dazu und die Möglichkeit der Forderungen schon viele Jahre gibt. Warum es vorher keine derartige Rückstellungen gibt, scheint die 12 Stadträte und den Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden nicht zu interessieren. Lagen in den Jahren vor 2015 Versäumnisse vor? Wieviel Grundstücke betrifft es? Wie lang können Solche Forderungen aufgemacht werden? Fragen über Fragen, auf die wir wohl keine Antworten erhalten werden.

Weitere Rückstellungen ebenfalls in dieser Höhe wurden eingestellt wegen Insolvenzverfahren gegen Dritte. Leider konnte bisher nicht aufgezeigt werden, wie sich die Beträge ergeben und ob diese gerechtefrtigt sind. Ein konkrete Forderungen seitens des Insolvenzverwalters liegt bis zum gestrigen Tag nicht vor.

Hohe Rückstellungen haben einen direkten Einfluss auf die Höhe des Gewinns. Ein Gewinn, der an die Stadt zur Ausschüttung kommt, könnte helfen, Maßnahmen für die Bürger der Stadt umzusetzen.

Und just am Ende des Stadtrates erfahren wir von einem Antrag der CDU/FDP/Matthias Kirsten-Fraktion. In diesem Antrag soll es um Ausschüttungen aus den Stadtwerken gehen. Was wissen diese Stadträte, was wir noch nicht wissen?


Uta Knebel


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