Donnerstag, 15. Juni 2017

Zum SZ-Bericht „Bauhofausgliederung spart Millionen“

Sehr geehrter Herr Scharf,
Der Bauhof wurde im Jahr 2003 gegen die Stimmen der PDS ausgegliedert. Mit der damaligen Ausgliederung von Hausmeistern, Reinigungskräften und Mitarbeitern vom städtischen Bauhof waren für die ausgegliederten Werktätigen ein Reduzierung der Einkommen um bis zu 40 % verbunden, laut Aussagen von Herrn Ledwa. Die Stadt hat sich also im Jahr 2003 einen „finanziellen Vorteil" auf Kosten der Mitarbeiter „erwirtschaftet“.

Der Beschlussantrag aus dem Jahr 2003 beinhaltete eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach 5 Jahren. Diese war bis zum letzten Jahr nicht erfolgt, dass wir durch einen erneuten Antrag die Umsetzung der Beschlussfassung einfordern mussten. Nach 5 Jahren hätte eine Ausschreibung der Leistungen erfolgen müssen. Zu diesem Zeitpunkt hätten die
Mitarbeiter übrigens auch ihre Arbeit verlieren können. Nach dem Gesetz müsste die Stadt diese Leistungen ausschreiben. Ob Sie mit der bisherigen Vorgehensweise gegen geltendes Recht verstößt, soll hier nicht beleuchtet werden. Der Bericht liegt uns seit Freitag in Schriftform vor. In diesem Bericht wurden ausschließlich die Leistungen des Bauhofes betrachtet und nicht die anderen ausgegliederten Bereiche. Wir wollten eigentlich, dass alle ausgegliederten Bereiche untersucht werden. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hätte auf Basis der damaligen Leistungen basierend angestellt werden müssen. Leider ist dies nicht erfolgt. Somit scheint der Auftrag nicht vollumfänglich ausgeführt.
Aus dem Bericht ist zu entnehmen, dass der Personalanteil „Bauhof“ vertraglich gebunden bei der AGV vergleichbar ist, mit dem Personalanteil in anderen Kommunen. Diese liegt bei ca. 22 Prozent. Nehmen aber die Kosten für dieses Personal 17 Prozent bei den anderen Kommunen in Anspruch, sind es in Riesa gerade mal 8 Prozent. Das heißt, wir benötigen gleichviel Personal, zahlen aber nicht mal 50 Prozent anteilige Personalkosten im Vergleich zu den Anteilen anderen Kommunen. Nun kann es zwei Erklärungen dafür geben. Die erste könnte sein, dass die Mitarbeiter im Rathaus Riesa sehr viel mehr verdienen als es in anderen Rathäusern üblich ist. Da aber in den Rathäusern nach Tarif gezahlt wird, scheint dieser Fall auszuscheiden. Die zweite Erklärung könnte sein, dass
die Mitarbeiter bei der AGV sehr viel weniger verdienen, als üblich. Wie kann aber ein
vielleicht erheblich geringeres Einkommen für die Mitarbeiter bestehen, wenn doch die vertraglich vereinbarte Preisgleitklausel sich an den Tariferhöhungen für Reinigungskräfte festmacht? Wurden diese Tariferhöhungen in den letzten Jahren an die Mitarbeiter nicht weitergegeben?
Warum bei den Mitarbeitern „Furcht“ vor Verlust des Arbeitsplatzes bestand, ist nicht erkennbar. Es war bekannt, dass eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch eine Rekommunalisierung des Bauhofes und aller anderen Mitarbeiter hätte bedeuten können. Damit wären diese Mitarbeiter in den Genuss eines Einkommens nach Tarif gekommen. Das fürchtet sicher kein Angestellter.
Die Gegenüberstellung Bauhof-Stadt und AGV findet in dem Bericht satt. Erstaunlich ist,
dass die Kosten bei Betriebsmitteln, Abschreibungen, Gemeinkosten, Werbe-/Reisekosten und Material identisch sein sollen. Das muss angezweifelt werden, da diese Kosten kalkulatorisch bei der AGV im Preis enthalten sind und auf die Kosten 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgerechnet werden. Von einem kalkulatorischem Gewinn ist da noch keine Rede. Und ob alle Kostenarten und in der Höhe bei der Stadt anfallen, ist ebenfalls strittig. Berücksichtigt man diese Dinge kommen wir bei einer möglichen Einsparung von reichlich 100 TEuro an. Weiter Leistungen aus dem städtischen Bauhof werden durch andere Dritte erbracht. Wie sich hier die Kosten entwickelt haben, muss ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden. Diesem Sachverhalt werden wir nachgehen.
Im Ergebnis der Untersuchung „haben sich die beiden Vertragspartner ab 2018 auf die Anwendung eines vereinfachten fixen Preissteigerungsfaktor von 2 Prozent jährlich“ verständigt. Das ist eine Senkung des bisherigen Betrages. Und das geht, auch ohne erneute Ausschreibung.? Da die Gesellschaft Gewinne macht, ist dies möglich. Einer Anhebung der Löhne steht ebenfalls nichts im Wege, wenn das in den letzten Jahren versäumt worden sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Knebel


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Unsere beliebtesten Beiträge seit Blog-Beginn