Donnerstag, 24. Oktober 2013

Zum Artikel Sächsische Zeitung vom 23.10.2013


7. Entwurf Flächennutzungsplan wird ab 4. November ausgelegt -und die Bürger sind gefragt  

Hat Herr Baubürgermeister Lindner wirklich recht, wenn er behauptet, dass der Flächennutzungsplan den Wert von Grundstücken nicht tangiere?
Ist es nicht eher so, wie Herr Lehmann, der Immobilienexperte, ausführt? "Die Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan hat, wenn nicht direkte rechtliche, so doch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, da der Markt Grundstücke aufgrund der Darstellung im Flächennutzungsplan bewertet. So bekommt z. B. Bauerwartungsland einen wesentlich höheren Wert als ursprüngliches Ackerland. Wo Gewerbegebiet entwickelt werden soll, wird in Zukunft kaum jemand wohnen wollen. Sind die dort vorhandenen Wohnhäuser verkäuflich?"
Trifft es wirklich zu, dass die Immissionsrichtwerte von der tatsächlich vorhandenen Bebauung abhängig sind?

Wozu dann einen 7. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Änderungen von Mischgebiet in Gewerbegebiet? 

Für die Lärmimmissionen beispielsweise werden in der TA Lärm (insbes. in Nr. 6.1 und 6.6) Richtwerte festgelegt, die sich nach der Einstufung der Gebiete im Bebauungsplan richten. Und der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB), setzt also in der Regel die dortigen Festsetzungen um.
Dieser neue Entwurf zum Zeitpunkt der Beantragung großer Investitionspläne bei FERALPI ist aus meiner Sicht kein Zufall. Könnten hier Bedingungen geschaffen werden, die gegebenenfalls eine Mehrbelastung für die Anwohner begründen würden? Dies gilt es nun zu prüfen.

An dieser Stelle sind aber auch die Bürger in der Pflicht, sich mit dem Flächennutzungsplan vertraut zu machen, sich zu informieren, sich zu beraten und gegebenenfalls Einwände zu formulieren. Sie können sich auch gern bei den Stadträten der Fraktion DIE LINKE informieren lassen.

Uta Knebel
Stadträtin

2 Kommentare:

  1. Das es kein Zufall, hier steckt FERALPI dahinter, um an den Wohnorten in Riesa, wo Grenzwertüberschreitungen auftreten, Wohngebiete zu beseitigen! Das ist billiger, als in den Stand der Technik zu investieren. Hier mal eine Auflistung der Rechtswidrigkeit des neuen Antrages zur Kapazitätserweiterung!

    Einwendungen gegen die Kapazitätserweiterung des ESF Stahl- und Walzwerks Riesa

    Durch die Genehmigung der geplanten Kapazitätserweiterung des ESF Stahl- und Walzwerks in Riesa würden das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie das Eigentumsgrundrecht von Bürgern der Stadt Riesa im Einwirkungsbereich der Anlage verletzt. Durch die geplante Erweiterung des Stahlwerks (von derzeit 1 Mio. Tonnen Stahl) auf 1,4 Mio. t Stahl und des Walzwerkes (von 0,8 Mio. t) auf 1,2 Mio. t im Jahr, einhergehend mit einer Erhöhung der Jahresbetriebszeit auf 8.352 h bzw. 8.400 h und einer auf 1.600.000 t pro Jahr steigenden, angelieferten Schrottmenge (in Verbindung mit zahlreichen verfahrenstechnischen Änderungen) wird die Belastungen der Bürger mit Luftschadstoffen, Lärm, Wasser- und Bodenbelastungen weiter deutlich zunehmen.
    Die Kapazitätserweiterung ist nicht genehmigungsfähig, weil sie in mehrfacher Hinsicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

    1. Durch die geplanten Maßnahmen wird der Gesamtcharakter der Anlage geändert. Deshalb ist eine Änderungsgenehmigung nicht mehr ausreichend; notwendig ist vielmehr eine neue Genehmigung für das gesamte Werk.

    2. Das Hauptproblem der Anlage sind – wie u. a. schon das Verwaltungsgericht Dresden in seinem Urteil vom 7. Juli 2010 festgestellt hat – die diffusen, insbesondere die über Dachöffnungen der Halle ins Freie gelangenden Emissionen. Der Anteil der Emissionen aus den Schornsteinen (als gefasste Quellen) macht nur einen Bruchteil der Belastungen aus. 2010 wurden allein an den Dachöffnungen der Halle sechs Kilogramm Staubemissionen pro Stunde (kg/h) gemessen; die diffusen Emissionen aus dem Schredder, dem Schrottumschlag und anderer Betriebsteile waren darin noch nicht enthalten. 2008 wurden sogar fast 14 kg/h gemessen; das sind bei 6.600 Betriebsstunden im Jahr etwa 92.400 kg.

    3.Die Immissionsprognose zur Abschätzung der zukünftigen Immissionsbelastung durch das Werk ist an mehreren Punkten fehlerhaft und gelangt deshalb zu falschen Ergebnissen.
    ...
    Noch mehr dazu unter: www.dioxinskandal-riesa.de/antrag_auf_kapazit.htm

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  2. Am Freitag Abend lief noch ein Film im MDR Sachsenspiegel. Hier der Link dazu:
    http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-z/sachsenspiegel100_letter-S_zc-f56637ad_zs-dea15b49.html

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