7. Entwurf Flächennutzungsplan wird ab 4. November ausgelegt -und die Bürger sind gefragt
Hat Herr Baubürgermeister Lindner wirklich recht, wenn er behauptet, dass der Flächennutzungsplan den Wert von Grundstücken nicht tangiere?Ist es nicht eher so, wie Herr Lehmann, der Immobilienexperte, ausführt? "Die Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan hat, wenn nicht direkte rechtliche, so doch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, da der Markt Grundstücke aufgrund der Darstellung im Flächennutzungsplan bewertet. So bekommt z. B. Bauerwartungsland einen wesentlich höheren Wert als ursprüngliches Ackerland. Wo Gewerbegebiet entwickelt werden soll, wird in Zukunft kaum jemand wohnen wollen. Sind die dort vorhandenen Wohnhäuser verkäuflich?"
Trifft es wirklich zu, dass die Immissionsrichtwerte von der tatsächlich vorhandenen Bebauung abhängig sind?
Wozu dann einen 7. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Änderungen von Mischgebiet in Gewerbegebiet?
Für die Lärmimmissionen beispielsweise werden in der TA Lärm (insbes. in Nr. 6.1 und 6.6) Richtwerte festgelegt, die sich nach der Einstufung der Gebiete im Bebauungsplan richten. Und der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB), setzt also in der Regel die dortigen Festsetzungen um.
Dieser neue Entwurf zum Zeitpunkt der Beantragung großer Investitionspläne bei FERALPI ist aus meiner Sicht kein Zufall. Könnten hier Bedingungen geschaffen werden, die gegebenenfalls eine Mehrbelastung für die Anwohner begründen würden? Dies gilt es nun zu prüfen.
An dieser Stelle sind aber auch die Bürger in der Pflicht, sich mit dem Flächennutzungsplan vertraut zu machen, sich zu informieren, sich zu beraten und gegebenenfalls Einwände zu formulieren. Sie können sich auch gern bei den Stadträten der Fraktion DIE LINKE informieren lassen.
Uta Knebel
Stadträtin